Mitgliedschaft

Mitglieder des FC Plaidt

Nach unserer Satzung kann Mitglied des Vereins jede natürliche Person werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt durch den Mitgliedsantrag an den Vorstand.

Mitgliedsbeitrag: Erwachsene und Junioren ab 12 Jahren: 96,00 Euro ( 8,00 Euro monatlich), Kinder bis 12 Jahre: 72,00 Euro (6,00 Euro monatlich).

Bambinis sind im ersten Jahr der Mitgliedschaft beitragsfrei.

Für inaktive Mitglieder gilt ein Jahresbeitrag in Höhe von 72,00 Euro.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Als ordentliches Mitglied gelten Personen beiderlei Geschlechts, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Vereinsjugend zählen alle Mitglieder männlichen und weiblichen Geschlechts von Geburt bis zum 18. Lebensjahr.

Familienbeitrag

2 Personen:  beide 10% Abzug auf jeweiligen Mitgliedsbeitrag

3 Personen:  alle drei Pers. 20% Abzug auf jew. Mitgliedsbeitrag

4 Personen:  alle vier Pers. 30% Abzug auf jew. Mitgliedsbeitrag

5 Personen:  alle fünf Pers. 40 % Abzug auf jew. Mitgliedsbeitrag

– Als Familie gelten solche Mitglieder, die im Jahr der Erhebung in häuslicher Gemeinschaft wohnen und als Kinder/Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

– Mitglieder, die beitragsfrei gestellt sind, gelten nicht als familienzugehörig.

– Der Familienbeitrag sollte möglichst von einem Konto aus entrichtet werden

Bankverbindungen

Kreissparkasse Mayen

IBAN DE35 5765 0010 0027 0118 99

BIC: MALADE51MYN

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VR Bank Rhein Mosel eG

IBAN DE29 5766 2263 0008 5069 62

BIC: GENODE1MPO

BEITRITTSERKLÄRUNG (ab 01.01.2022) – Bitte anklicken

Ehrenmitglieder

Personen die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstands von der Generalversammlung unter Zustimmung von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher Mitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.

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